Übersicht Soforthilfen für Bildungsanbieter*innen
- aufgrund der sich immer wieder ändernden Vorschriften und Richtlinien, bitten wir darum sich regelmäßig auch selbst zu informieren -
Update 07.04.2021: Corona-Förderung 2020/2021 für Wildparks und Bildungseinrichtungen
Das Umwelt- und Agrarministerium legt die Förderrichtlinie für Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, sowie umweltpädagogische Bildungseinrichtungen neu auf. Anträge können ab sofort wieder beim Landesumweltamt Brandenburg gestellt werden.
Weitere Informationen:https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/richtlinie-wildparks-und-bildungseinrichtungen/
Richtlinie: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/RL-MLUK-Corona-Wildparks-Bildungseinrichtungen.pdf
Antrag: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag-RL-MLUK-Corona-Wildparks-Bildungseinrichtungen.pdf
Update 19.03.2021: Corona-Hilfe 2021- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen fort
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.
Die Hilfen werden als Festbetrag gewährt. Sie entsprechen der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle erforderlichen Kosten/Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Hilfe anzugeben.
Weitere Informationen: https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.697210.de
Richtlinie: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/richtlinie_mbjs_corona-hilfe2021.pdf
Antrag: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/antragsformular_mbjs_corona-hilfe2021.pdf
Update 15.07.2020: Förderung des Bundes: Mit der Corona-Überbrückungshilfe erhalten kleine und mittlere Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe für ihre Existenzsicherung.
- Zuschüsse für die Monate Juni, Juli, August 2020
- für Soloselbstständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich
allgemeine Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/corona-ueberbrueckungshilfe/
Update 27.05.2020: Corona 2020 Wildparks und Bildungseinrichtungen Richtlinie (Land Brandenburg): Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden für von der Coronakrise 2020 geschädigte Träger von Wildparks, Wildgehegen, Zoos, zoologischen Einrichtungen, Aquarien und Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich
weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/richtlinie-wildparks-und-bildungseinrichtungen/
Update: 18.05.2020: Soforthilfe V für Betriebe mit 10 bis 100 Mitarbeitern (Land Berlin): https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
Update 29.04.2020: Das Land Brandenburg hat zwei neue Hilfsprogramme auf dem Weg gebracht. Die Richtlinie des MBJS richtet sich in erster Linie an gemeinnützige außerschulische Bildungseinrichtungen. Die Richtlinie des MWFK soll gemeinnützige Kultureinrichtungen unter die Arme greifen.
Link zu Informationen für gemeinnützige außerschulische Bildungseinrichtungen:
https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.664871.de (Pressemitteilung mit Voraussetzungen zur Antragstellung) und
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Abl-MBJS_16_2020.pdf (Richtlinie)
Link zu Informationen gemeinnütziger Kultureinrichtungen:
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~29-04-2020-corona_kulturhilfe (Pressemitteilung) und
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-%E2%80%93kulturhilfe/ (Richtlinie und Antrag)
Update 23.04.2020: Der Deutsche Naturschutzring, in dem auch die ANU Mitglied ist, hat eine umfangreiche Informationsseite zur Coronakrise, Hilfsprogrammen und Tipps für gemeinnützige Einrichtungen erstellt: https://www.dnr.de/der-dnr/corona/
Update 20.04.2020: Der Bundesverband Deutscher Stiftungen - Aufruf vom Arbeitskreis Förderstiftungen Organisationen und Projekte weiterhin zu unterstützen. Viele Stiftungen haben dies unterzeichnet: https://www.stiftungen.org/news/stiftungsengagement-im-zeichen-der-corona-krise-ein-aufruf-vom-arbeitskreis-foerderstiftungen.html
Update 09.04.2020: Vereine und Stiftungen in Brandenburg können nun ebenfalls Soforthilfen bei der ILB beantragen. Voraussetzung: unternehmerische Tätigkeit im Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit oder Weiterbildung.
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Verordnung des Landes Berlin über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_10_2020.pdf
Soforthilfen Berlin
Das Land Berlin hat ein Soforthilfe-Paket II auf den Weg gebracht, welches vor allem Klein- und Kleinstunternehmen helfen soll. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Auszahlung innerhalb von 3 Werktagen wird angestrebt.
Für wen? Kleine Unternehmen mit max. 5 Mitarbeitern
Wieviel kann beantragt werden?
- Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können bis zu 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet insgesamt ist eine Förderung bis zu 14.000 Euro möglich.
- Freiberufler und Kleinstunternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen.
Voraussetzungen: Die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise zurück zu führen (Stichtag 11.3.).
Folgende Dokumente/Angaben sollten bereitgehalten werden (es müssen keine Unterlagen eingereicht werden):
- Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
- Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Steuer-ID
- Bankverbindung der Firma – IBAN Nummer
Die Anträge können ab sofort und nur online eingereicht werden. Weitere Informationen unter: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Soforthilfen Brandenburg
Die Soforthilfen des Landes Brandenburg werden als einmalige Zuschüsse gezahlt.
Für wen? Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und Freiberufler (nach §2 Gewerbesteuergesetz).
Wieviel kann beantragt werden? Kleine Unternehmen bis 9.000€, bis zu 60.000€ bei großen Unternehmen bis 100 Mitarbeitern.
Es werden nur tatsächliche Sachschäden erstattet, die Zuschüsse werden nicht als Pauschalen ausgezahlt.
Voraussetzungen: Die Schwierigkeiten sind auf die Coronakrise zurückzuführen (ab 11.3.). D.h. Schäden die ab dem 11.3. eingetreten sind bzw. in den nächsten 3 Monaten erwartet werden können geltend gemacht werden.
Die Abwicklung der Soforthilfe läuft über die ILB. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden und steht auf der Seite der ILB zum Download bereit: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Weitere Möglichkeiten
Kurzarbeitergeld beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Steuerbestundung mit dem Finanzamt vereinbaren
Sebstständige können beim Jobcenter Grundsicherung über Arbeitslosengeld II beantragen, hier wurde die Vermögensprüfung vereinfacht
Informationsseite der Bundes-ANU zur Corona-Pandemie
Der ANU Bundesverband hat eine Seite zur Übersicht für Umweltbildungsanbieter eingerichtet: https://www.umweltbildung.de/corona.html
Offener Brief an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vom ANU Bundesverband: https://www.umweltbildung.de/uploads/media/Brief_Corona-Hilfe_fuer_ANU_Bildungsanbieter_an_BMWI_01.pdf